Service Levels und Dienstleister
Wird - durch einen Kauf - eine Softwarelizenz erworben, so ist der Hersteller dieser Software nur verantwortlich für das fehlerfreie Arbeiten dieser Software unter den von ihm beschriebenen Systemarchitekturen. Der Käufer entscheidet selber, ob er diesen Anforderungen folge leistet oder nicht, und kann für etwaige dadurch folgende Fehlleistungen den Anbieter der Software nicht haftbar machen.
Wird dagegen die Software nach dem SaaS-Prinzip genutzt, so ist der Betreiber einer Software als Dienstleister vertraglich verpflichtet, die Software in genau der beschriebenen Infrastruktur bzw. Systemarchitektur zu betreiben.
Im Gegensatz zum Outsourcing, wo ebenfalls über die Servicelevel verhandelt wird, setzt nicht der Kunde die Servicelevel fest, sondern der SaaS-Anbieter. Der Grund ist, dass die Philosophie des SaaS auf eine einzelne Applikation zielt, die vielen Kunden angeboten werden kann, und erst nachgelagert auf eine gesamtheitliche Betreuung aller relevanten Softwareapplikationen ausgedehnt werden kann.
Beispiele für Dienstleister:
- Application Service Provider
- Desktop Service Provider
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